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Terms of use

Heavystore AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über die Website www.heavystore.de zugänglichen Services von Heavystore e.K durch Verkäufer. 


1.  Geltungsbereich, Änderungen der AGB


1.     Für die Nutzung der Dienstleistungen, die Sie als Verkäufer ("Nutzer") auf der Website www.Heavystore.de nutzen können, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des von Ihnen gewählten Leistungspakets, ferner die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und unsere Hinweise zum Datenschutz. Es handelt sich um Dienstleistungen von Heavystore e.K. ("Heavystore"), Jahnstr. 36, 36304 Alsfeld, vertreten durch die Geschäftsführung.


2.     Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn Heavystore diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Nutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


3.     Heavystore behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Heavystore für den Nutzer zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind, z. B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Anpassung der AGB unter Beachtung abgeänderter oder neuer Dienste oder Funktionalitäten.

 

2.  Leistungsgegenstand, Änderungen


1.     Heavystore unterhält eine Internetplattform, auf der vom Nutzer gegen Entgelt Fahrzeug- und Baumaschinenanzeigen eingestellt und verwaltet werden können. Der Leistungsgegenstand erschöpft sich in der Möglichkeit, Anzeigen in die Datenbanken einzustellen und diese über das Internet Dritten zugänglich zu machen. Ein etwaiger sonstiger mit dem Nutzer vereinbarter Umfang der Leistungen hängt von dem vom Nutzer gewählten Leistungspaket ab.


2.     Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und der Datenbank durch den Nutzer ist lediglich in dem durch diese AGB (insbesondere Ziffer 3) und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.


3.     Heavystore behält sich das Recht vor, auch die kostenpflichtigen Dienste oder Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Nutzer dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht nicht. Insbesondere gilt dies für Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von Heavystore ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

 

3.  Nutzungsrechte


1.     Durch das Übermitteln von Inseratsdaten räumen Sie Heavystore und ihren verbundenen Unternehmen an den übermittelten Inhalten die folgenden nichtausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte (einschließlich des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen) ein:

·       das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;

·       das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;

·       das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden. Heavystore ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.


2.     Alle auf den Internetseiten von Heavystore zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte, Inserate) oder Kennzeichen (Marken, Firmennamen, Logos) genießen ggf. urheberrechtlichen, markenrechtlichen und ggf. wettbewerbsrechtlichen Schutz. Im Rahmen des Vertrags erhalten Sie das nichtausschließliche, nichtübertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die zugänglich gemachten Inhalte im Rahmen des vertragsüblichen Gebrauchs – wie durch den Vertragszweck und das Leistungspaket definiert – zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung stellt einen Missbrauch dar und wird von Heavystore zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet. Als Missbrauch gilt insbesondere

·       die automatisierte Abfrage der Datenbank mittels Software oder

·       das Kopieren der Inhalte der Datenbank (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) und das Zugänglichmachen auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich gleichzeitig um Inhalte des Nutzers.


3.     Soweit dem Nutzer zur Durchführung des Vertrags von Heavystore Softwareprogramme zur Verfügung gestellt wurden, erhält er hieran ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die Software auf einer einzigen von ihm genutzten Hardwareeinheit zu verwenden. Er ist verpflichtet, die Softwareprogramme nebst allen eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an Heavystore zurückzugeben oder Heavystore die Löschung schriftlich zu bestätigen.


4.     Für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung der in Ziffer 3.2 und 3.3 genannten Rechte verpflichtet sich der Nutzer, an Heavystore eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,– Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

4.  Vertragsschluss, Registrierung


1.     Mit der Übermittlung der Registrierungsdaten an Heavystore gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß des ausgewählten Tarifs ab. Über die Annahme des Angebots entscheidet Heavystore nach freiem Ermessen. Mit der Freischaltung des Nutzerkontos durch Heavystore kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und Heavystore zu Stande.


2.     Die Inserate sind nach Aktivierung über die Datenbank abrufbar, sofern sie nicht vom Nutzer selbst gelöscht werden.


3.     Bei Vertragsschlüssen unter Unternehmern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312g Abs. I Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.


4.     Der Nutzer verpflichtet sich, Heavystore Änderungen seiner Daten umgehend mitzuteilen.


5.     Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. Heavystore weist darauf hin, dass Heavystore-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, den Nutzer nach seinem Passwort zu fragen. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über die Funktion "Passwort vergessen" die Zusendung eines neuen Passwortes an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse anfordern.


6.     Der Nutzer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist Heavystore umgehend per E-Mail zu benachrichtigen.


7.     Heavystore speichert im Rahmen der Übermittlung von Nachrichten von Interessenten über das Kontaktformular an Nutzer folgende Daten: die E-Mail-Adresse des Interessenten, die Kundennummer des Nutzers sowie die Inseratsnummer. Die Interessenten sollen nach Versendung einer Nachricht über das Kontaktformular die Möglichkeit erhalten den kontaktierten Nutzer zu bewerten.


5.  Preise


1.     Der Basispreis für die Dienstleistungen von Heavystore richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket. Nimmt der Nutzer mehr Leistungen in Anspruch, als mit dem Leistungspaket vertraglich vereinbart wurde, wird ab dem Zeitpunkt der ersten Überschreitung des gebuchten Inseratkontingents, der nächsthöhere Tarif abgerechnet. Eine Rückstufung ist erst zum Beginn der neuen Vertragslaufzeit möglich.


2.     Preisanpassungen während der Laufzeit werden dem Nutzer 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Nutzer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Nimmt der Nutzer die Leistungen von Heavystore nach Inkrafttreten der Preisänderung weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar.

 

6.  Zahlung, Fälligkeit, Verzug


1.     Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt Heavystore seine Leistungen monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich per Stripe eingezogen. Von Heavystore wird eine Rechnung erstellt. 


2.     Alle Beträge sind grundsätzlich mit Rechnungserhalt fällig. Der Nutzer gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen ist. Dem Nutzer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Heavystore ein geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleibt auch das Recht von Heavystore, dem Nutzer nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

 

7.  Dauer des Vertrags, Kündigung


1.     Es gilt die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um diesen Zeitraum zu den zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Tarifen, wenn der Vertrag nicht bis einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei Heavystore e.K., Jahnstraße 36, 36304 Alsfeld, vom Inserenten oder Betreiber gekündigt wird. Bei unbefristeten Verträgen ohne Mindestlaufzeit gilt ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht von einem Monat zum Monatsende als vereinbart.


2.     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Heavystore insbesondere zu,

a.     wenn der Nutzer zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt. Zu den "zentralen Bestimmungen" dieser AGB im vorgenannten Sinne gehören insbesondere

·       Ziffer 3 (die Verpflichtung, das Angebot von Heavystore nur im erlaubten Rahmen zu nutzen),

·       Ziffer 4.2 (die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen),

·       Ziffer 4.8 (das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen),

·       Ziffer 12 (die Verpflichtung, die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten und keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen);

b.     wenn sich der Nutzer länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

c.     wenn der Nutzer zahlungsunfähig wird (also z. B. Gehaltsforderungen oder Lieferantenforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist;

d.     wenn ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt und der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen durch Rücknahme beseitigt wird.


3.     Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

8.  Sperrung von Inhalten oder des Zugangs, sonstige Sanktionen


1.     Die Aufnahme von Inhalten des Nutzers in das Internetangebot liegt im Ermessen von Heavystore. Heavystore wird das Einstellen von Inhalten des Nutzers insbesondere dann verweigern bzw. eingestellte Inhalte entfernen, wenn diese

·       nicht den Anforderungen des Kodex für den Fahrzeughandel im Internet entsprechen oder

·       nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von Heavystore entsprechen oder

·       nach Meinung von Heavystore rechtswidrig sind.


2.     Wird ein vom Nutzer eingestellter Inhalt von dritter Seite beanstandet, so ist Heavystore zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Inhalte unverzüglich und ohne jegliche Prüfung aus dem Angebot von Heavystore zu entfernen.


3.     Heavystore ist berechtigt, den Zugang des Nutzers unverzüglich zu sperren, wenn

·       der Nutzer wiederholt gegen die AGB oder gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von Heavystore verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden;

·       sich der Nutzer im Zahlungsverzug befindet, seine Einzugsermächtigung zurückgezogen oder einer Lastschrift unberechtigt widersprochen hat;

·       der begründete Verdacht besteht, dass ein Dritter den Zugang des Inhabers (mit-)benutzt;

·       ein sonstiger Fall des Missbrauchs der Datenbank oder der Überschreitung der Nutzungsrechte vorliegt.

4.     In allen Fällen wird der Nutzer vor der Sperrung rechtzeitig unterrichtet (Abmahnung). Heavystore ist berechtigt, für die erneute Freischaltung ein Entgelt in Höhe von 75,– Euro zu erheben.


5.     Verstößt der Nutzer trotz Abmahnung erneut schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8, wird Heavystore Maßnahmen ergreifen, um den Nutzer dauerhaft von dem Angebot auszuschließen. In diesem Fall ist Heavystore ferner berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500,– Euro je angefangene Woche, in der der Verstoß oder der Missbrauch andauert, zu erheben. Bei Verstößen gegen die Kenntlichmachung eines gewerblichen Angebots erhebt Heavystore je eingestelltes Fahrzeug eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,– Euro.

 

9.  Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung


1.     Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom Nutzer eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Heavystore ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des Inserenten noch sonst in dessen Auftrag tätig. Gemäß § 7 TMG ist Heavystore nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.


2.     Der Nutzer stellt Heavystore von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der Heavystore-Website durch den Nutzer gegen Heavystore geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Heavystore einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Nutzer zu vertreten ist.

 

10.               Gewährleistung


1.     Heavystore gewährleistet eine Verfügbarkeit der Datenbank von über 90 % bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit in diesem Sinne bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und Daten daraus abgerufen werden können.


2.     Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Zeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen – jeweils im angemessenen Rahmen – sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen von Heavystore nicht abwendbaren Ursachen. Hierzu gehören z. B. Notfallmaßnahmen, um eine Virenverbreitung zu unterbinden. Diese Zeiten wird Heavystore wenn möglich auf der Website im Voraus ankündigen.


3.     Beim Einstellen von Bilddateien haftet Heavystore nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen.

 

11.               Haftung von Heavystore


1.     Heavystore haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers, (1) die Heavystore oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch Heavystore, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von Heavystore eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von Heavystore oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


2.     Heavystore haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5 % des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


3.     Für Datenverluste des Nutzers haftet Heavystore, wenn der Nutzer durch Anfertigung von Backups oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von Heavystore ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Ziffer 11.2 bleibt hiervon unberührt.


4.     Soweit Heavystore gemäß Ziffer 11.2 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 10.000,– Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 5.000,– Euro begrenzt.


5.     Soweit Heavystore gemäß Ziffer 11.2 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.


6.     In anderen als den in 11.1 bis 11.3 genannten Fällen ist die Haftung von Heavystore – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.


7.     Soweit die Haftung von Heavystore ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Heavystore.

 

12.               Haftung des Nutzers


1.     Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Gestaltung der eingestellten Inhalte die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z. B. beleidigende, verleumderische, volksverhetzende oder pornographische) oder kreditgefährdende Inhalte zugänglich zu machen.


2.     Der Nutzer ist verpflichtet, Heavystore von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus der Verletzung der in Ziffer 12.1 genannten Verpflichtung resultiert, auf erstes Anfordern freizustellen und Heavystore alle aus der Verletzung etwaig entstehender weiter gehenden Schäden, insbesondere alle angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.

 

13.               Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


1.     Es stehen dem Nutzer keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit Heavystore herrühren.


2.     Der Nutzer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

14.               Schlussbestimmungen


1.     Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Alsfeld. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Heavystore unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


2.     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung meint grundsätzlich die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 und 2 BGB. Die Schriftform wird auch gewahrt durch Fax.


3.     Heavystore ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme mit sofortiger Wirkung zu kündigen.